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Einzelunternehmen in GbR umwandeln?

Frage

Ich möchte mein bestehendes Gewerbe in eine GbR umwandeln. Das Aussenverhältnis soll sich dabei nicht ändern - sprich ich allein soll der Ansprechpartner bei dem Vermieter bleiben. Brauche ich dazu die Genehmigung vom Vermieter?

Antwort

Wenn Sie Ihr Einzelhandelsunternehmen in eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts - GbR - umwandeln möchten, dann muss das im Außenverhältnis sichtbar gemacht werden und auch bei allen Behörden so gemeldet werden und im gesamten Geschäftsleben klar kommuniziert werden. Der Mietvertrag würde dabei auf die GbR übergehen, wenn der Vermieter einverstanden ist und das vertraglich so vereinbart wird. Der Vermieter wird die Umschreibung auf die GbR vermutlich gut finden, weil er dann außer Ihnen noch eine oder mehrere weitere Personen hat, die gesamtschuldnerisch für die Bezahlung der Miete und die sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag von ihm in Anspruch genommen werden können.

Ich gehe davon aus, dass die Miete für Ihr Nagelstudio von Ihnen bei Ihren Betriebsausgaben geltend gemacht wird. Wenn Sie jetzt in der Zukunft das Nagelstudio als GbR betreiben, müssen die Betriebsausgaben steuerlich bei der GbR geltend gemacht werden. Damit das möglich ist, muss der Mietvertrag auf die GbR umgeschrieben werden oder es muss ein vertraglicher Bezug zur GbR hergestellt werden, den das Finanzamt anerkennt.

Um Ihre Frage also zusammengefasst zu beantworten: Ja, wenn Sie eine GbR gründen wollen oder gegründet haben, müssen Sie den Vermieter informieren, dass nun in den von ihm vermieteten Geschäftsräumen eine Personengesellschaft das Nagelstudio betreiben möchte. Am Besten wird dann eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Mietvertrag hinzugenommen, bei der geregelt werden kann, dass Sie weiterhin, wie Sie schreiben, der „Ansprechpartner“ für den Mietvertrag sein werden und allein bei Bedarf entscheiden können, ob der Mietvertrag fortgesetzt wird oder nicht - darum geht es Ihnen vermutlich? - oder der alte Mietvertrag wird komplett auf die neue GbR umgeschrieben. Wenn der Mietvertrag komplett auf die GbR umgeschrieben wird, kommt es u.a. auf den Gesellschaftsvertrag der GbR an, unter welchen Voraussetzungen der Mietvertrag gekündigt oder in sonstiger Weise geändert werden kann, also ob beispielsweise alle Gesellschafter zustimmen müssen oder ob eine zu definierende Mehrheit reicht, um den Mietvertrag zu beenden oder zu ändern.

Wenn Sie im Außenverhältnis gar keine Änderung haben möchten und gar keine GbR im klassischen Sinn gründen wollen, sondern nur einen stillen Teilhaber, Investor oder Darlehensgeber suchen und die Mitwirkung einer oder mehrerer Personen im Hintergrund nicht im Rechtsverkehr kommunizieren möchten, dann sollte Sie sich in einer Anwaltskanzlei beraten lassen, welche juristische Gestaltung am Besten zu Ihren Zielen passen würde.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Dezember 2017

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