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Einzelunternehmen in GbR umwandeln?

Frage

Ich betreibe seit Anfang 2011 ein Einzelunternehmen (Werbeagentur) - umsatzsteuerpflichtig. Jetzt habe ich vor, jemanden in mein Unternehmen aufzunehmen (der kein Unternehmen bisher hatte) und eine GbR mit ihm zu gründen. Dabei stellen sich mir einige Fragen:
1.) Wie wandle ich mein Einzelunternehmen zu einer GbR um, was passiert mit meinem Einzelunternehmen und was muss der neue Gesellschafter machen?
2.) Was passiert mit meinen Investitionen (Geräten etc.), die ich in mein Einzelunternehmen eingebracht habe? Werden diese Dinge in die GbR einfach übernommen? Habe viele verschiedene Meinungen im Internet gelesen, zum einen, dass es eine "Teilveräußerung" sein könnte durch den neuen Gesellschafter?
3.) Falls Punkt 2 negativ ins Gewicht fällt, könnte ich nicht einfach die Vorsteuer, die ich vom FA bekommen habe für die Anschaffungen zurückzahlen, damit diese in mein Privatvermögen eingehen, so dass ein sauberer Start der GbR gewährleistet ist? Bzw. wäre dann per Abschreibung nur noch der Teilwert zurück zu versteuern?

Antwort

Zur Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GbR sind schon viele Fragen im BMWi-Expertenforum gestellt worden - über die Suchfunktion finden Sie die Antworten auf einige Ihrer Fragen (bspw. hier).

Wirklich präzise lassen sich Ihre gestellten Fragen nicht weiter beantworten, denn offen ist: Wie steigt der neue Gesellschafter denn ein - zahlt er eine Einlage und wenn ja, in welcher Form (leistet er eine Zahlung an das Unternehmen oder an Sie privat) oder bringt er irgendwelche Vermögenswerte ein? Die Gesellschafter einer GbR sollten ja ein entsprechendes Gesellschaftskapital in Relation zu ihrem Anteil bereit stellen - in Form von vorhandenem Anlagevermögen oder in bar.

Ob die vorhandenen und von Ihnen bezahlten Investitionen also überhaupt in die GbR eingebracht werden, entscheiden Sie - es wäre zwar üblich, "automatisch" passiert das jedoch nicht. Ob Sie dann das vorhandene Anlagevermögen zum Buchwert in die neue GbR einbringen (steuerneutral) oder zu einem festgelegten höheren Kaufpreis an die GbR verkaufen (steuerpflichtiger Verkaufserlös), ist der nächste Punkt, den Sie entscheiden können - das hat ganz klar steuerrechtliche Aspekte (daher unbedingt mit Ihrem Steuerberater reden, das bekommen Sie individuell nicht über "Meinungen im Internet" geklärt!) - wichtiger erscheint mir zunächst allerdings die Klärung ganz pragmatischer Fragen:
Wie statten Sie die zwei Arbeitsplätze aus - möglicherweise ist es sinnvoll, die vorhandene Ausstattung weiter zu nutzen und "nur" den zweiten entstehenden Arbeitsplatz neu einzurichten.
Denn ich denke auch daran:
Bestehen noch irgendwelche Darlehensverbindlichkeiten - ggf. sogar aus der Finanzierung der ersten Investitionen?
Entsteht neuer Kapital- und Finanzierungsbedarf? Dann sollten Sie unbedingt ein frühzeitiges Gespräch mit der Hausbank führen, denn Ihre Entscheidungsfreiheit kann möglicherweise schon hier eingeschränkt werden.

Quelle:
Joachim Brüser
Unternehmensberater CMC/BDU
März 2013

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