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Eintritt in bestehende GbR: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich möchte Anteile an einer bestehenden GbR erwerben und somit als weiterer Mitgesellschafter in die GbR eintreten. Muss ich dafür selbst ein Gewerbe beim hiesigen Gewerbeamt anmelden?

Antwort

Die Antwort ist „ja“. Bei einer gewerblich tätigen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts muss jeder Gesellschafter eine eigene Einzelgewerbeanmeldung vornehmen und dabei mitteilen, dass er in der namentlich zu bezeichnenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als Gesellschafter gewerblich tätig sein wird. Dies gilt auch für nach der bereits erfolgten Gründung später eintretende Gesellschafter.

Zu weiteren Einzelheiten des Themas habe ich schon früher Ausführungen vorgenommen.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Dezember 2019

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