Ehepaar gründet: Rechtsform? Versicherungen?
Frage
Ich bin Hauptverdiener, meine Frau betreut unseren einjährigen Sohn als Hausfrau. Wir stehen vor folgender Herausforderung: Eine amerikanische Firma bietet uns monatlich diverse Aufträge, die wir aber auf selbständiger Basis bearbeiten müssten, d.h. mit Rechnungen stellen. Diese Aufträge sind im Kundendienst angesiedelt (Ticketbearbeitung, Online-Moderation). Wir erwarten einen monatlichen Umsatz bzw. Verdienst von 500 - 800 Euro. Nun zu den Fragen im Detail: Wenn wir beide diese Tätigkeit ausüben wollen - müssen wir uns dann beide jeweils für ein Kleingewerbe anmelden? Wie muss ich mir das vorstellen? Ich als Hauptverdiener und meine Frau als Hausfrau - wie wird der Verdienst hier aufgeteilt? Meine Frau ist derzeit bei mir familienversichert. Dieser Status darf auf keinen Fall geändert werden - eine private Versicherung ist nicht möglich. Welche Einkommensgrenze(n) müssen wir daher beachten? Muss meine Frau bzgl. der Rentenversicherung etwas beachten? Im Großen und Ganzen geht es um die Frage: Welche Versicherungen müssen wir bezahlen - und lohnt es sich am Ende überhaupt noch, in die Selbständigkeit zu gehen?
Antwort
Möchten sowohl Sie als auch Ihre Frau selbständig tätig sein, dann müssen Sie auch beide ein Gewerbe anmelden. Sie können zum Beispiel eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gründen. Die GbR ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft wie zum Beispiel Kleingewerbetreibende. Informationen zur GbR finden Sie auf nachfolgender Internetseite:
www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit
Die Anmeldung eines Gewerbes ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren für die Gewerbeanmeldung wird durch Ihre Stadt/ Gemeinde festgelegt.
Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu melden. Diese prüft im Einzelfall, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Aus dieser Beurteilung heraus, können sich Veränderungen in der Beitragsbemessung ergeben. Wichtig für die Beurteilung sind der zeitliche Rahmen und die wirtschaftliche Bedeutung der Tätigkeit. Wird eine Tätigkeit weniger als halbtags ausgeübt, ist in der Regel von einer Tätigkeit im Nebenerwerb auszugehen. Für die Familienversicherung gibt es zudem eine Einkommensgrenze von monatlichen 385 Euro für das Jahr 2013. Kommt die gesetzliche Krankenversicherung nach Prüfung zu dem Schluss, dass die selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb ausgeübt wird, so werden die Beiträge zur Kranken - und Pflegeversicherung weiterhin aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigung berechnet. Die Beiträge für hauptberuflich Selbständige errechnen sich dagegen aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten.
Für bestimmte Berufsgruppen gilt auch bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierzu zählen zum Beispiel Personen, die lehrend tätig sind, oder Gewebetreibende, welche in der Handwerksrolle eingetragen sind. Andere Selbständige haben unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit auf Antrag eine Pflichtversicherung in der Rentenversicherung auszulösen. Des Weiteren könnten Sie auch auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Für weitere Fragen zum Beispiel zur Beitragshöhe können Sie sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Rentenversicherung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Rufnummer 030/ 221 911 001 wenden. Ob die selbständige Tätigkeit für Ihre Frau Auswirkungen auf die Rentenversicherung hat, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800-1000 48 070 erreichen.
Grundsätzlich darf ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse eingehen oder nebenbei selbständig arbeiten. Sie sollten aber evtl. Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag bezüglich einer Nebentätigkeit überprüfen und sich gegebenenfalls das Einverständnis von Ihrem Arbeitgeber schriftlich geben lassen. Für weitere Fragen zu dieser Thematik können Sie gern das Infotelefon zum Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales von Montag - Donnerstag von 08:00-20:00 Uhr unter 030 22 19 11 004 anrufen.
Sie können sich für eine individuelle Beratung vor Ort auch an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer wenden.
Quelle:
Ines Zemke
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2013
Hotline 030-340 60 65 60
Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr