Navigation

Drei Trainer in eigenverantwortlicher Tätigkeit: Rechtsform?

Frage

Wir sind drei Trainer im Bereich Schulungen/Seminare und Workshops. Um gemeinsam unter einem Firmennamen arbeiten zu können, wobei aber jeder seine Eigenständigkeit behält, suchen wir ein Firmenmodell. Was würden Sie als sinnvoll vorschlagen?

Antwort

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Gesellschaft zu gründen und unter der Firma bzw. Geschäftsbezeichnung der Gesellschaft dergestalt tätig zu werden, dass jeder der Gesellschafter bzw. Geschäftsführer einen Fachbereich eigenverantwortlich abdeckt und im Innenverhältnis Einigkeit besteht, dass jeder für sich selbst wirtschaftet. In diesem Fall erhält jeder der Beteiligten die von ihm selbst erzielten Einkünfte, die Ausgaben werden gemeinsam getragen.

Je nach dem, ob in der beabsichtigten Tätigkeit erhebliche Haftungsgefahren gesehen werden, kann entweder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegründet werden. Zu beachten ist dabei, dass bei einer GbR jeder Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft voll persönlich haftet, während bei einer GmbH diese grundsätzlich mit ihrem Vermögen für Verbindlichkeiten einzustehen hat, nicht aber deren Gesellschafter. Beachten sollten Sie bei der Gestaltung, dass, sollte ein Gesellschafter nicht in der Lage sein, seinen Anteil an den gemeinsamen Kosten zu tragen oder dieser allein eine Verbindlichkeit begründet hat, die nicht befriedigt werden kann, sind dann von den Mitgesellschaftern aufzubringen sind, was deren Einkünfte schmälert. Die Vereinbarung über die Verteilung der Einkünfte entfaltet nur zwischen den Gesellschaftern (also im Innenverhältnis) Wirkung, nicht aber Dritten gegenüber (im Außenverhältnis).

Ob sich die Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft empfiehlt, kann ich anhand Ihrer Angaben nicht abschließend beurteilen.

Wegen der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sollten Sie sich an einen in diesen Fragen versierten Juristen wenden. Wenn Sie eine GmbH gründen wollen, ist dies stets ein Notar, da die GmbH-Gründung der notariellen Beurkundung bedarf. Bei der Gründung einer GbR ist ein Notar regelmäßig nicht beteiligt.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Februar 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben