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Freiberufler-GbR: Bezeichnung?

Frage

Ich möchte mit einer Kollegin eine Freiberufler-GbR gründen. Der Gesellschaftsname soll nur die beiden Nachnamen der Gesellschafter mit dem Zusatz „GbR“ beinhalten. Müssen wir zwischen den beiden Nachnamen ein „und“ oder ein Komma einfügen oder spricht etwas gegen eine Bezeichnung wie „Mustermann Musterfrau GbR“?

Antwort

Eine GbR ist keine Firma, da sie nicht im Handelsregister eingetragen ist. Die GbR kann aber eine Unternehmens- oder Geschäftsbezeichnung führen. Der Unterschied zwischen Firma und Geschäfts-/Unternehmensbezeichnung ist für Sie deshalb von besonderer Bedeutung, weil damit unterschiedliche Bestimmungen für die Namensgebung verbunden sind.

Rechtlich bindende Geschäftsangelegenheiten sind immer unter der Unternehmensbezeichnung zu führen. Die allgemeine Vorschrift lautet hier, die vollen Namen der Gesellschafter angeben zu müssen mit dem Zusatz „GbR“. Bei der GbR von Freiberuflern genügt die Angabe der Nachnamen der Gesellschafter. Zulässig ist auch das Hinzufügen von Sach- oder Fantasienamen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Zusätze die freiberufliche Tätigkeit bzw. den Geschäftszweck deutlich benennen müssen. Dies ist deshalb unproblematisch, weil diese Vorgehensweise auch für das Marketing dringend zu empfehlen ist.

Das von Ihnen genannte Beispiel „Mustermann Musterfrau GbR“ wäre also zulässig, sofern Sie freiberuflich tätig sind. Sie können ein Komma oder auch ein „und“ einfügen. Bedenken Sie bitte, dass auch geringfügige gewerbliche Tätigkeiten den Freiberuflerstatus einer GbR in Frage stellen können. Sie sollten jedoch überlegen, inwieweit ein Zusatz den (Wieder-)Erkennungswert Ihres Unternehmens erhöhen kann.

Beachten Sie bitte noch das Folgende: Die GbR gehört zu den Personengesellschaften. Folglich haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Besondere Bedeutung kommt hierbei und überhaupt dem Vertrag zu, den die Gesellschafter unbedingt abschließen sollten.

Nähere Informationen zur GbR bietet das BMWi unter: http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Rechtsformen/Gesellschaft-buergerlichen-Rechts-GbR/inhalt.html

Quelle: Dr. Willi Oberlander
Unternehmensberatung
Juni 2018

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