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Dienstleistungsunternehmen für sozialpädagogische Leistungen: Beauftragung durch öffentlichen Träger?

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Frage

Ich möchte gerne ein Unternehmen gründen, das mit mir als einzigem Beteiligten sozialpädagogische Dienstleistungen anbietet. Dazu zählen die Hilfen zur Erziehung (SGB VIII) und Persönliches Budget (SGB IX).
Kann ich als Einzelunternehmen überhaupt von öffentlichen Trägern beauftragt werden oder bedarf es hier einer besonderen Anerkennung?

Antwort

Die Gründung eines Dienstleistungsunternehmens für sozialpädagogische Leistungen und mit Ihnen als einzigem Beteiligten ist grundsätzlich möglich. Dabei ist die Beauftragung durch öffentliche Träger nicht abhängig von der Rechtsform, in der Sie Ihr Unternehmen gründen. Als Einzelunternehmer sind Sie rechtlich eine Personengesellschaft und Sie haften voll und ganz mit ihrem persönlichen Kapital. Ob es einer besonderen Anerkennung bedarf, um ihre geplanten sozialpädagogischen Dienstleistungen nach SGB VIII und SGB IX anzubieten (Hilfen zur Erziehung, Persönliche Budgets), ist durch die öffentlichen Träger selbst festgelegt.

Quelle: Dr. Angelika Eichenlaub
Beratung, Coaching, Training

April 2022

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