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Vermittlungsdienst für Fotografen: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Mich würde interessieren, welche Rechtsform ich für eine Fotografenrepräsentanz wählen sollte. Ich vermittle werbliche Fotografen an Werbeagenturen und bekomme dafür eine prozentuale Beteiligung an der Tagesgage des Fotografen. Ich habe keine Mitarbeiter und würde von zuhause arbeiten. Muss ich eine GbR gründen? Wenn ja, was genau muss ich beachten und machen?

Antwort

Sie können Ihre Tätigkeit als Einzelkaufmann entfalten. Wollen Sie Haftungsrisiken aus Ihrer Tätigkeit vermeiden, sollten Sie die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder der GmbH wählen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kommt nur in Betracht, wenn Sie mit mindestens einem Partner die geschäftliche Tätigkeit entfalten. Da Sie hier alleine tätig werden wollen, ist die GbR die falsche Rechtsform.

Für die Tätigkeit eines Einzelkaufmannes ist eine Eintragung im Handelsregister nicht zwingend erforderlich. Wohl müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Informieren Sie sich für weitere Schritte bei der für Sie örtlich zuständigen IHK.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Mai 2013

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