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UG in Einzelunternehmen umwandeln?

Frage

Ich habe seit 2010 ein Kosmetikstudio und mir wurde damals die UG als Rechtsform empfohlen. Heute glaube ich, dass ich dadurch viele Nachteile gegenüber einer Einzelfirma habe. Nun möchte ich die UG liquidieren oder in ein Einzelunternehmen umwandeln. Wie muss ich vorgehen und welche Kosten werden auf mich zukommen?

Antwort

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann wie eine GmbH auch liquidiert werden. Hierüber ist ein Beschluss zu fassen, in dem auch der Liquidator (dies kann auch der bisherige Geschäftsführer sein) bestellt wird. Die Liquidation ist zum Handelsregister anzumelden. Ist die Liquidation beendet, ist dies ebenfalls zum Handelsregister anzumelden. Dann wird die Firma im Handelsregister gelöscht. Beachten Sie bitte die Einhaltung des Sperrjahres gem. § 73 GmbHG. Neben der Liquidation kann ein neues Unternehmen als eingetragener Kaufmann begonnen werden.

Eine UG (haftungsbeschränkt) kann auch im Wege der Verschmelzung gem. §§ 2 ff. UmwG auf den Alleingesellschafter verschmolzen werden. Der Gesellschafter übernimmt dann alle Aktiva und Passiva der Gesellschaft und kann das Geschäft als Einzelkaufmann fortsetzen. Durch die Verschmelzung erlischt die Gesellschaft unmittelbar. Eine gesonderte Liquidation erfolgt nicht. Die Verschmelzung ist beurkundungsbedürftig und ist gleichfalls zum Handelsregister anzumelden.

Lassen Sie sich wegen der einzuschlagenden Weges von Ihrem Notar weiter beraten. Wegen der steuerlichen Auswirkungen sprechen Sie Ihren Steuerberater an.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Oktober 2014

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