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Solomusiker: Rechtsform?

Frage

Im Auftrag meines Freundes schildere ich Ihnen folgendes Anliegen: Er ist hobbytechnisch Frontman einer Band, welche derzeit und bis auf weiteres keine Konzerte gibt. Durch ein Soloprojekt und seine Onlineplattform auf der er seine eigenen Songs zum Download for free anbietet, kommt er nun so gut an, dass er als Solokünstler gebucht werden will. Nun stellt sich die Frage, ob er seine Band als GbR anmelden muss, wenn er nur solo auftritt? Oder/und in welcher Rechtsform er sich privat nebenberuflich als Musiker anmelden muss, um auf der sicheren Seite zu sein? Der Erwerb aus seinen Auftritten wird vorerst 1.000 Euro jährlich nicht übersteigen.

Antwort

Bei einem Soloprojekt sind die möglichen Optionen einer Rechtsformwahl sehr eingeschränkt. Die Gründung einer GbR durch eine einzelne Person ist nicht möglich, da hierfür mindestens zwei Personen erforderlich sind.

In Betracht zu ziehen ist neben der Einzelunternehmung auch die Unternehmergesellschaft und die GmbH. Diese beiden Formen sind auch nur mit einer Person gründbar. Da es sich vorliegend aber nur um eine nebenberufliche Tätigkeit mit einem erwarteten Jahresumsatz von 1.000 Euro handelt, scheidet sinnvoller Weise die Gründung einer GmbH wegen der höheren Gründungskosten aus.

Somit blieben nur die Unternehmergesellschaft und die Einzelunternehmung übrig, wobei wegen des geringen Aufwands und des zu erwartenden geringen Umfangs der Solotätigkeit keine Gründung einer eigenen Gesellschaft empfehlen ist.

Das Tätigwerden in Form der Einzelunternehmung sollte hier völlig ausreichen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Oktober 2016

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