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Softwareunternehmen: Rechtsform?

Frage

Ich bin im Begriff ein Unternehmen zu gründen, das sich auf Augmented Reality und Virtual Reality basierende Anwendungen spezialisiert. Ich habe bereits einen indischen Spezialisten (arbeitet von Indien aus) und einen deutschen Programmierer rekrutieren können. Ich bin mir unsicher, ob eine Kapitalgesellschaft oder Personalgesellschaft hier die richtige Wahl wäre - und wenn dann welche? Da ich eine Art Service für individuelle Inhalte anbieten möchte, laufe ich nicht Gefahr besonders hohe Investitionen tätigen zu müssen. Daneben versuche ich Reputation bei möglichen Großkunden und die Tatsache, dass mein Team teilweise im Ausland sitzen wird, abzuwägen.

Antwort

Danke für Ihre Anfrage. Ich versuche, knapp aber präzise darauf einzugehen.

1. Grundsätzliches: Kapitalgesellschaften sind als Einmanngesellschaft denkbar, Personengesellschaften hingegen nicht - hier müssen sich mehrere Personen zusammenschließen. In Ihrem Fall besteht also die Wahl zwischen einer Einmannkapitalgesellschaft und einem Einzelkaufmann.

2. Haftung: Der Einzelunternehmer haftet für alle betrieblichen Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen (gleich ob privat oder betrieblich gewidmet). Der Einmannkapitalgesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen nicht. Er muss aber die Kapitalgesellschaft mit einem Kapital ausstatten, das dann die Haftungsgrundlage für die betrieblichen Verbindlichkeiten bildet. Bei Ihnen kommt es darauf an, in welchem Gebiet Sie Ihre Produkte einsetzen werden - Industrielle Fertigung, Militär, Unterhaltungselektronik ...? Es könnte sein, dass Ihr Produkt in irgendeiner Weise fehlerhaft ist/wird (z.B. Kompatibilitätsprobleme) und ihr Kunde deswegen nicht seinen Vorstellungen gemäß damit arbeiten kann. In diesem Fall wäre eine Haftungsbeschränkung schon sinnvoll.

3. Investitionen: Sind für die Rechtsformwahl bei Ihnen offenbar nicht von Belang.

4. Arbeitsrecht: Ist grundsätzlich für alle Rechtsformen ohne Unterschied, für die Haftung für Löhne, Sozialabgaben usw. gilt aber Ziff. 2.

5. Reputation: Wenn Sie auch Kunden aus dem Ausland haben, dürfte es für diese wichtig sein, dass Sie in einem öffentlichen Register eingetragen sind. Das ist für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben, für Einzelkaufleute nur, wenn deren Betrieb einen gewissen Umfang überschreitet. Auch bei Unterschreitung ist aber eine Eintragung möglich und wäre in Ihrem Fall anzuraten.

6. Nehme ich 1. bis 5. zusammen, rate ich Ihnen zu einer Einmann-GmbH. Sie zu errichten kostet an Verfahrenskosten zwischen 500 und 1.000 Euro, Sie müssen aber 25.000 Euro an Einlage leisten, davon 12.500 Euro sofort. Die Gründungskosten können Sie aus dem Kapital bezahlen. Der kleine Bruder der GmbH, die UG kann auch mit einem weit geringeren Kapital errichtet werden, tritt aber im Geschäftsverkehr auf keine Reputation (die Kapitalgesellschaft derer, die entweder kein Geld haben oder keines für ihre Idee opfern wollen). Daher hielte ich eine UG für nicht günstig. Sollte sich herausstellen, dass Ihre Geschäftsidee nicht zündet und sollten Sie Ihr Unternehmen deshalb aufgeben, können Sie die GmbH liquidieren oder - falls die bislang eingegangenen Risiken überschaubar sind - auf sich als Alleingesellschafter verschmelzen. Nach jeweiligen Vollzug ist die GmbH dann aus dem Rechtsleben wieder verschwunden.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
August 2017

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