Navigation

Reisebegleitung von Delegationen aus China: Rechtsform?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Als Ostasienwissenschaftlerin mit mehreren Jahren Berufspraxis bzw. einem großen Netzwerk in China möchte ich mich mit Dienstleistungen wie der Reisebegleitung von Delegationen aus China in Deutschland nebenberuflich selbständig machen, Kunden beraten und schulen (Stichwort: Interkulturelles Training), Reiseprogramme zusammenstellen sowie Übersetzungsassistenz anbieten. Ich plane, dies ohne weitere Mitarbeiter zu tun. Welche Rechtsformen empfehlen Sie mir und warum?

Antwort

Da mit Ihrem Vorhaben keine besonderen Risiken verbunden sind, empfehle ich Ihnen, Ihr Vorhaben als Einzelperson durchzuführen. „Einzelkaufmann“ sind Sie nicht, da Sie keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb brauchen. Wenn Sie wollen, können Sie sich allerdings nach § 2 HGB im Handelsregister eintragen lassen. Wirkliche Vorteile sehe ich darin aber nicht. Und ein Zwang zur Eintragung besteht bei Ihnen nicht.

Also: Melden Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt an und dann können Sie starten.

Quelle: Prof. Dr. Oswald van de Loo
Notar
Notare Heckschen & van de Loo
Notarkammer Sachsen
März 2018

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben