Antwort
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich als einzelkaufmännisches Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Hierzu sind Sie nur verpflichtet, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben. Der eingetragene Kaufmann nimmt unter der eigenen Firma am Rechtsverkehr teil. Wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen werden, können Sie unter einer Geschäftsbezeichnung am Rechtsverkehr teilnehmen.
Maßgeblich für die Wahl der Rechtsform ist auch die Frage, ob und wie Sie das Haftungsrisiko aus der geschäftlichen Tätigkeit einschätzen. Während Sie als Einzelkaufmann mit Ihrem gesamten, also auch dem privaten (nicht geschäftsgebundenen) Vermögen haften, besteht das geringste Haftungsrisiko, wenn eine Rechtsform wählen, bei der die Haftung von vornherein auf das Vermögen der handelnden Gesellschaft beschränkt ist. Eine GmbH kann mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet werden. Wenn Ihnen dieser Kapitalaufwand zu groß ist, sollte die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gewählt werden. Diese kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden.
Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
April 2015
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