Navigation

Rechtsform für Modelagentur?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe BWL studiert und einige Zeit in einer Modelagentur gearbeitet. Nun habe ich vor eine eigene Modelagentur zu gründen. Ich werde alleinige Geschäftsführerin sein und einen Freelancer beschäftigen. Welche Rechtsform würden Sie mir raten?

Antwort

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich als einzelkaufmännisches Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Hierzu sind Sie nur verpflichtet, wenn Sie ein Handelsgewerbe betreiben. Der eingetragene Kaufmann nimmt unter der eigenen Firma am Rechtsverkehr teil. Wenn Sie nicht im Handelsregister eingetragen werden, können Sie unter einer Geschäftsbezeichnung am Rechtsverkehr teilnehmen.

Maßgeblich für die Wahl der Rechtsform ist auch die Frage, ob und wie Sie das Haftungsrisiko aus der geschäftlichen Tätigkeit einschätzen. Während Sie als Einzelkaufmann mit Ihrem gesamten, also auch dem privaten (nicht geschäftsgebundenen) Vermögen haften, besteht das geringste Haftungsrisiko, wenn eine Rechtsform wählen, bei der die Haftung von vornherein auf das Vermögen der handelnden Gesellschaft beschränkt ist. Eine GmbH kann mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet werden. Wenn Ihnen dieser Kapitalaufwand zu groß ist, sollte die Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gewählt werden. Diese kann bereits mit einem Stammkapital von einem Euro gegründet werden.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
April 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben