Antwort
Das Handelsvertreterrecht ist im Handelsgesetzbuch in den §§ 84 ff HGB geregelt. Wenn Sie somit für verschiedene Unternehmen ständig gewerblich deren Waren an Endkunden vermitteln oder verkaufen wollen und dabei jeweils die Anbahnung dieser Geschäfte vornehmen, können Sie unter das Handelsvertreterrecht fallen. Typischerweise schließen größere Unternehmen mit ihren Handelsvertretern schriftliche Handelsvertreterverträge ab, in denen geregelt ist, welche Produkte in welchem Raum mit welchem Vertriebseinsatz zu welchem Preis für welche Umsatzbeteiligung zu verkaufen sind. Dabei gibt es außer Umsatzbeteiligungen auch zusätzlich Bonuszahlungen als besondere Anreize. Manche Unternehmen möchten auch, dass der Zwischenhändler die Produkte auf seinen eigenen Namen und sein eigenes Risiko kauft, dies zu einem sehr günstigen Rabatt, und dann die Produkte als Verkäufer weiterverkauft an die Endkunden. Hier sind vielfältige praktische und rechtliche Gestaltungs- und Regelungsmöglichkeiten je nach dem Einzelfall offen. Am besten klären Sie mit den Unternehmen, deren Produkte Sie vertreiben wollen, welche rechtliche Gestaltung dort gewünscht wird. Festgehälter sind in diesem Bereich nur üblich, wenn der Vertriebler fest angestellt im Unternehmen des Herstellers ist und nur für diesen exklusiv als Angestellter die Produkte verkauft. Dass der Handelsvertreter die Bonität des Kunden garantieren muss, ist nicht üblich, aber faktisch der Fall, wenn der Hersteller der Ware verlangt, dass der Vertriebler die Ware ihm abkauft, bevor er sie an den Endkunden weiterverkauft. Dann hat der Vertriebler das Risiko, keine Bezahlung vom Endkunden zu erlangen, jedoch gegenüber dem Hersteller die Ware bezahlt zu haben. Wichtige Themen sind in diesem Zusammenhang auch die Haftung und die Gewährleistung für die Produkte. Um sicher zu stellen, dass Sie als Vertriebler nicht mehr als gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben für die Produkte haften, sollten Sie sich von einer auf Handels- und Gesellschaftsrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei beraten lassen. Diese kann für Sie ein optimales rechtliches Rahmensystem entwerfen, damit Sie in alle für Sie hauptsächlich relevanten Richtungen (Hersteller, Importeure, Großhändler, Lieferanten, Verkäufer, Vertriebspartner, Kunden als Verbraucher und Kunden, die Unternehmen sind) Musterverträge mit wirksamen Haftungsbeschränkungen und zahlreichen weiteren Vorteilen für Sie zur Hand haben und regelmäßig einsetzen können.
Viel Erfolg bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2013