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Einzelunternehmer: Geschäftsführender Inhaber?

Frage

Darf ich mich als Einzelunternehmer als "Geschäftsführender Inhaber" oder ggf. sogar als Geschäftsführer bezeichnen? Wie darf ich mich als Gewerbebetreibender als geschäftsführender Inhaber bezeichnen?

Antwort

Da Sie von "Einzelunternehmer" sprechen, gehe ich davon aus, dass Sie im Handelsregister nicht eingetragen sind. Insofern wären Sie Kleingewerbetreibender. Bei Kleingewerbetreibenden sind zusätzliche Bezeichnungen wie "geschäftsführender Inhaber" oder "Geschäftsführer" unzulässig, da Sie hierdurch den Eindruck erwecken, als handele es sich um eine Gesellschaft bzw. einen Kaufmann. Sie müssen im Rechtsverkehr unter Ihrem Vor- und Nachnamen auftreten.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
März 2014

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