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Einzelunternehmen mit verschiedenen Geschäftsbezeichnungen?

Frage

Ich möchte ein Gewerbe anmelden und neben wirtschaftlichen Beratungsleistungen zudem als Händler im Bereich E-Commerce tätig werden. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Tätigkeiten, bieten sich separate Geschäftsbezeichnungen an wie etwa „Finanzen ABC, Inh. Max Mustermann“ auf der einen und „Handel XYZ, Inh. Max Mustermann“ auf der anderen Seite. Stellt dies ein Problem dar und müsste ich eine weitere (von der auf der Gewerbeanmeldung angegebenen Betriebsbezeichnung abweichende) Geschäftsbezeichnung in irgendeiner Form nachträglich melden? Es handelt sich um ein Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister.

Antwort

Wenn Sie zwei verschiedene Geschäftsbereiche mit unterschiedlichen Geschäftsbezeichnungen verwenden wollen, bleibt nur der Weg über zwei verschiedene Unternehmen. Zwar könnten möglicherweise in der Gewerbeanmeldung unterschiedliche Tätigkeitsbereiche, Beratung und Verkauf, angegeben werden. Es ist jedoch schon aus Gründen der Klarheit erforderlich, dass Sie als Wirtschaftsteilnehmer unter einem einheitlichen Namen auftreten.

Allenfalls denkbar wäre nur, dass Sie unter einen übergeordneten Begriff am Markt auftreten und die zwei Geschäftsbezeichnungen so abwandeln, dass diese Tätigkeitssparten darstellen. Ob das allerdings sinnvoll ist, muss jeder selbst beantworten.

Nur dann, wenn Sie tatsächlich zwei verschiedene Namen verwenden wollen, was sicher im vorliegenden Fall durch eine klare Trennung der Geschäftsbereiche sinnvoll ist, sollten auch zwei Unternehmen betrieben werden. Im Wirtschaftsleben bleibt es Ihnen überlassen, wie viele Firmen Sie betreiben, sodass das grundsätzlich auch kein Problem wäre.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
November 2017

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