Frage
Ich möchte ein Gewerbe anmelden und neben wirtschaftlichen Beratungsleistungen zudem als Händler im Bereich E-Commerce tätig werden. Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Tätigkeiten, bieten sich separate Geschäftsbezeichnungen an wie etwa „Finanzen ABC, Inh. Max Mustermann“ auf der einen und „Handel XYZ, Inh. Max Mustermann“ auf der anderen Seite. Stellt dies ein Problem dar und müsste ich eine weitere (von der auf der Gewerbeanmeldung angegebenen Betriebsbezeichnung abweichende) Geschäftsbezeichnung in irgendeiner Form nachträglich melden? Es handelt sich um ein Einzelunternehmen ohne Eintrag im Handelsregister.