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Einzelunternehmen in GbR umwandeln?

Frage

Mein Taxibetrieb besteht als Einzelunternehmen seit 2014. Meine Frau hat jetzt die fachliche Eignung für das Taxi-/Mietwagengewerbe bei der IHK abgelegt. Jetzt wollen wir eine GbR gründen. Kann meine Gewerbeanmeldung umgewandelt werden oder müssen beide eine neue Gewerbeanmeldung vornehmen?

Antwort

Es handelt sich lediglich um eine Gewerbeerweiterung des fortbestehenden Gewerbes. Sie gründen durch einen privatschriftlichen Vertrag (schriftlich aus Beweisgründen) die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts und Sie und Ihre Frau gehen zum Gewerbeamt und melden die Erweiterung des Gewerbes am gleichen Standort mit den gleichen Tätigkeiten an. Ihre Frau erhält dann einen eigenen Gewerbeschein und Ihr Gewerbeschein wird erweitert. Auf beiden Gewerbescheinen steht dann die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts, unter welcher Sie zukünftig auftreten.

Wegen der steuerlichen Fragen zu den Aktiva und Passiva des Unternehmens mit der Überführung in die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts und der Anmeldung der neuen Gesellschaft beim Finanzamt wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Bezüglich rechtlicher Fragen z.B. wie Sie erreichen, dass Altverträge und Dauerschuldverhältnisse des Unternehmens zukünftig auf die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts umgeschrieben werden, wenden Sie sich am Besten an eine örtliche Anwaltskanzlei.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Mai 2016

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