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Einzelunternehmen: Kooperation?

Frage

Seit ca. einem halben Jahr plane ich mit einer guten Freundin von mir die Umsetzung eines Netzwerkes bzw. einer Kooperation. Ich selber arbeite seit knapp vier Jahren als selbständiger Mediengestalter und meine Freundin ist selbstständige Texterin, übernimmt aber auch oftmals Arbeiten in den Bereich Redaktion, Projektmanagement uvm.

Wir beide arbeiten als zwei getrennte und unabhängige Einzelunternehmen und möchten nun aber in der Form eines Netzwerkes diese beiden Bereiche kombinieren und neben unseren bestehenden Tätigkeiten noch ein Netzwerk aufbauen. Dabei sind wir auf die Form der Kooperation gestoßen und würden daher gerne folgendes anfragen: Wir möchten gerne ein Netzwerk XY gründen, welches lediglich im Web präsentiert wird und nur das Projektmanagement im Sinne der Akquise und Absprache mit potentiellen Kunden als Aufgabe hat. (sowie die strukturierte und erklärende Vermittlung der Kunden an unsere Einzelunternehmen).

Hier möchten wir gerne eine klare und vor allem erklärende Struktur aufbauen, so dass dem Kunden und potentiellen Auftraggeber direkt erkennbar wird, dass es sich hier um zwei getrennte, im Netzwerk kooperierende Unternehmen handelt, die sich aber im Netzwerk zusammengeschlossen haben und so ihre Leistungsspektren erweitern. Dieses würden wir dadurch gewährleisten, dass dem Kunden jederzeit erkennbar ist, dass es hier verschiedene Ansprechpartner für die jeweilige Dienstleistung gibt. Zudem würden wir im Angebot explizit angeben, wer welche Angebotspositionen bearbeitet, so dass hier zu keinem Zeitpunkt der Eindruck einer Verschleierung gegenüber dem Kunden zustande kommt. Die Rechnung der entsprechenden Dienstleistung würde dann über den jeweiligen Bearbeiter (z.B. Designleistungen ich) mit dem entsprechenden eigenen Einzelunternehmen gestellt werden. Somit hat das Netzwerk auch keinerlei eigene Kosten, da wir weder ein gemeinsames Büro benötigen etc. und erwirtschaftet auf der anderen Seite aber auch keine Umsätze, ergo macht hier auch keine Anmeldung als eigenes Unternehmen Sinn wie zum Beispiel bei einer GbR mit eigener Steuernummer.

Generell sind wir hierbei untereinander der GbR auch nicht abgeneigt, jedoch möchten wir nach und nach das Netzwerk erweitern und andere befreundete Designern, Texter etc. integrieren und dies dann eher mit einem Kooperationsvertrag regeln und durch steigende Netzwerkerzahl auch nicht das Risiko für doch leider mögliche Haftungsansprüche bzw. damit verbundene, bei einem Wachstum des Netzwerkes doch schwer zu überschauende Risiken zu erhöhen. Hier wäre nun unsere Frage, ob diese Art der Vernetzung überhaupt generell umsetzbar ist und ob es so möglich ist, nicht direkt als GbR zu fungieren. Soweit wir in Folge mit Gesprächen mit anderen Instanzen dies ausloten konnten, zählt hauptsächlich der Aspekt, dass dem Kunden immer erkennbar sein sollte, wer hier im Falle einer Haftung der entsprechende Ansprechpartner ist. Eine der Hauptfragen für uns ist aber auch, ob es denn überhaupt möglich wäre, sich als Netzwerk und unter einem einheitlichen Design zu präsentieren, damit zu werben und auch an Kunden Angebote zu verfassen.

Antwort

Ihrer Fragestellung ist zu entnehmen, dass Sie die wesentlichen rechtlichen Aspekte einer Netzwerk-Kooperation unter einheitlichem Design auf rein virtueller Basis im Internet schon erkannt haben. Ihre "Hauptfrage, ob es denn überhaupt möglich wäre, sich als Netzwerk und unter einem einheitlichen Design zu präsentieren, damit zu werben und auch an Kunden Angebote zu verfassen" ist mit "ja" zu beantworten. Es ist möglich, nur haben Sie eben je nach der tatsächlichen Ausgestaltung das Risiko, dass der Rechtsverkehr Ihr auf einer Netzwerk-Webseite präsentiertes System verschiedener Anbieter mit verschiedenen Dienstleistungen als Einheit empfindet, so dass ein Haftungsverbund als Außen-Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gegeben sein kann. Bedenken Sie auch folgendes: Indem Sie verwandte Dienstleistungen anbieten und die Kunden mutmaßlich alle diese Dienstleistungen buchen, wollen die Kunden ein einheitliches Ergebnis. Für dieses Ergebnis haften dann alle mit-involvierten Dienstleistungsanbieter, sofern nicht ein Mangel eindeutig einem der Dienstleister zugeordnet werden kann.

Um das Haftungsrisiko zu verringern, sollten Sie keine "Netzwerk"-Homepage einrichten, sondern jeder von Ihnen beiden betreibt eine eigene Webseite mit eigener Corporate Identity und eigenem Corporate Design. Die Empfehlung des jeweils andere Dienstleisters sollten Sie idealerweise nur mündlich vornehmen und indem Sie zusätzlich ein oder zwei weitere Dienstleister benennen. Sofern dann alles strikt getrennt ist, haften Sie jedenfalls nicht aus dem Gemeinschaftsanschein Ihrer Dienstleistungsangebote. Eine Gemeinschaftshaftung kann sich dann allerdings ergeben, wenn wie oben schon erwähnt ein Gesamtarbeitsergebnis erstellt wird, bei dem die einzelnen Anteile für einen Mangel nicht eindeutig einem Dienstleister zuzuordnen sind.

Wenn für Sie die Errichtung eines "Netzwerkes" mit "Kooperationspartnern" und gemeinsamer Netzwerk-Homepage im Vordergrund steht, empfehle ich, dass Sie sich bei der praktischen und rechtlichen Gestaltung durch eine erfahrene Anwaltskanzlei beraten lassen.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2014

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