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Als Einzelunternehmen starten: später in GbR oder UG umwandeln?

Frage

Wie würde es sich verhalten, wenn ich am Anfang alleine als Einzelkaufmann starten würde und wir dann in Zukunft in eine GbR oder UG übergehen würden? Fallen beim Überschreiben der Anteile dann Steuern an oder ist dies ohne weitere Aufwendungen möglich? Was müsste man hierbei bedenken?

Antwort

Wenn heute bereits feststeht, dass Sie das Unternehmen (irgendwann in näherer Zukunft) zusammen mit Ihrem Partner führen werden, ist ein Start als Einzelkaufmann nicht ratsam, weil Sie dann (sobald es gemeinsam losgehen soll) Ihr Einzelunternehmen in die neue Gesellschaft (GbR bzw. oHG bzw. Kapitalgesellschaft) im Wege der Sacheinlage einlegen müssten. Das ist nicht nur umständlich (Sie müssten Gut für Gut und Rechtsbeziehung für Rechtsbeziehung übertragen, letzteres mit Zustimmung des dritten Vertragspartners), vor allem funktioniert es bei einer UG nicht, da dort keine Sacheinlagen erlaubt sind. Wollten Sie bei der Kapitalgesellschaft eine Sacheinlage erbringen, müssten Sie die GmbH (AG usw. lassen wir jetzt weg) wählen und die dort vorgesehene Stammkapitalziffer von 25.000 Euro erreichen.

Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Januar 2018

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