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AG-Gründung durch GmbH & Co. KG?

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Frage

Da ich schon öfters die Rechtskonstellation AG & Co. KG feststellte - möchte ich anfragen, ob auch eine GmbH & Co. KG eine Aktiengesellschaft gründen und die Geschäftsführung übernehmen kann.

Antwort

Eine Aktiengesellschaft kann sowohl von einer natürlichen wie von einer juristischen Person gegründet werden. Hier bestehen keine Beschränkungen. Gründer und Aktionär einer AG kann daher auch eine GmbH & Co. KG sein.

Unterscheiden Sie bitte davon, wer die Geschäftsführung und die Vertretung einer Aktiengesellschaft übernehmen kann. Dies ist im Aktiengesetz geregelt: Gemäß § 76 AktG wird die AG durch den Vorstand geleitet. Dieser führt die Geschäfte, ist also geschäftsführungsbefugt, § 77 AktG, und dieser vertritt auch die AG im Rechtsverkehr, § 78 AktG.

Wenn eine GmbH & Co. KG eine AG gründet, wird bei der Gründung ein Vorstand bestimmt. Die Personen des Vorstandes können mit den Vertretern oder Gesellschaftern der GmbH & Co. KG personenidentisch sein. Die Geschäftsführung kann nur nicht durch einen Dritten, also durch die GmbH & Co. KG, selbst erfolgen. Dies ist originäre Aufgabe des Vorstandes.

Quelle:
Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2015

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