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Kleinunternehmen: Bezeichnung der „Firma“ bei Warenbestellungen?

Frage

Ich habe in Deutschland ein Einzelunternehmen gegründet und auf einen Eintrag ins Handelsregister verzichtet. Rechtlich bin ich daher Kleinunternehmer und nicht berechtigt, einen Firmennamen zu führen. Zulässig ist, subsidiär zur Nennung des Vor- und Nachnamens, eine Geschäftsbezeichnung, die selbst Vor- und Nachnamen nicht (mehr) enthalten muss. Meine Frage an Sie bezieht sich auf die korrekte Rechnungs- und Lieferanschrift für Warenbestellungen an mich/mein Kleinunternehmen: Viele Leistungsgeber liefern nur an gewerbliche Kunden und sehen für diesen Fall obligatorisch das Formularfeld "Firma" oder "Firmenbezeichnung" vor. Was nenne ich als Kleinunternehmer rechtlich korrekt in diesem Feld? Nichts (Leerzeichen, Bindestrich), die Geschäftsbezeichnung (ohne Vor- und Nachnamen) oder nur meinen Vor- und Nachnamen?

Antwort

Die Beantwortung der Frage hängt davon ab, ob Sie neben ihrem vollständigen Namen auch eine Geschäftsbezeichnung verwenden und ob sie ihr Unternehmung am Wohnort führen oder nicht. Denn die unterschiedlichen Konstellationen haben möglicherweise auch Auswirkungen auf die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Stellen Sie sich vor, Sie bestellen etwas auf ihren Namen an Ihre Privatadresse, wobei die Bestellung für Ihre Unternehmung gedacht ist. Möglicherweise kommt es hier zu Diskussionen mit dem Finanzamt, ob die Bestellung der privaten oder der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist. Diese Diskussion entsteht natürlich nicht, wenn Sie an einem anderen Ort als Ihrer Privatadresse Ihr Unternehmen führen. Sollten Sie jedoch an ihrer Privatadresse die Unternehmung führen, so würde ich Ihnen empfehlen, eine Geschäftsbezeichnung hinzusetzen, die Sie dann auch bei den Bestellungen mit angeben. Dann haben Sie zumindest argumentativ auch gegenüber dem Finanzamt einen Nachweis, dass die Bestellungen sich der beruflichen Sphäre zuordnen lassen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
-Rechtsanwalt-
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

März 2021

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