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Idee für App schützen lassen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich habe eine Idee für eine App - es gibt noch keine App oder Internetseite, die in die Richtung geht. Mit der Applikation kann selbst durch die Corona-Einschränkung ein Zusammenhalt erschaffen werden. Die App wäre sogar in anderen Ländern, EU etc. und weltweit interessant, da es die Altersgruppe von 12 bis 99 Jahren, Geschlecht und Herkunft egal, miteinbezieht. Es ist eine App die unser Grundbedürfnis befriedigt. Wo kann ich mich informieren, um ggf. ein Patent einzusetzen, damit die Idee nicht geklaut wird?

Antwort

Auf Basis Ihrer Informationen und ohne Kenntnis der Besonderheiten des Einzelfalls sowie der Details Ihrer zugrundeliegenden Überlegungen kann ich Ihnen zu Ihrer Frage Folgendes mitteilen:

Der Schutz reiner App-Ideen für eine lediglich handybasierte App, also das Computerprogramm (wie etwa eine Plattform) als solches, ist nach deutschem Recht im Regelfall nicht über ein Patent oder Gebrauchsmuster möglich. Hierfür wären eine technische Komponente und ein technischer Effekt nötig. Teile von Apps (wie etwa deren Name oder grafische Aufbereitung) sind jedoch nicht selten über Marken und Designs geschützt.

Quelle:
Dr. Markus Lichtnecker
Dipl.-Phys., Patentanwalt
European Patent, Trademark and Design Attorney
LICHTNECKER & LICHTNECKER Patent- und Rechtsanwaltspartnerschaft mbB

Stand:
September 2020

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