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Handelsregister: Zwei Einzelunternehmen desselben Inhabers eintragen?

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Frage

Ich habe bereits einen Gewerbebetrieb-1 „Hausverwaltung“ als eingetragener Kaufmann mit Firmennamen im Handelsregister A eintragen lassen und auch die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde vorgenommen. Kann ich dann einen zweiten Gewerbebetrieb-2 „Online-Shop“ zusätzlich, getrennt und losgelöst von der ersten Firma, ebenfalls als eingetragener Kaufmann mit eigenem Firmennamen im Handelsregister A eintragen lassen und die Gewerbeanmeldung eines weiteren Gewerbebetriebes vornehmen? Also keine andere Rechtsform wie KG, OHG, GmbH, AG oder UG! Somit 2 getrennte Unternehmen mit immer demselben Inhaber?

Antwort

Ja, ein Einzelkaufmann kann verschiedene Firmen haben, also „Firma-1 e.K.“ und „Firma-2 e.K.“, vorausgesetzt, dass auch getrennte Handelsgeschäfte vorliegen, vgl. BGH, Urteil vom 8.4.1991 – II ZR 259/90, NjW 1991, 2023 (2024). Die Unternehmensgegenstände der beiden Geschäfte dürfen sich also nicht überschneiden; im Überschneidungsfall gilt der Grundsatz der Firmeneinheit und getrennte Firmen sind unzulässig (vgl. BGH oben).

Quelle:
Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen

Stand:
Februar 2021

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