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Unternehmensgründung: Haftung des Ehepartners?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich möchte ein bestehendes Schankgewerbe mit drei Glückspielautomaten übernehmen - allerdings als Nebengewerbe, da ich meinen Hauptberuf weiter in Vollzeit ausüben möchte. Ich bin verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Kann meine Ehefrau in irgendeiner Weise Nachteile aus der Selbständigkeit haben (Steuerschulden, Haftung)?

Antwort

„Nur“ weil Sie verheiratet sind, führt dies nicht automatisch zu einer Haftung Ihrer Ehefrau. Bei einer solchen Konstellation kann es aber andere Gründe geben, weshalb Ihre Ehefrau Nachteile haben könnte. Dies gilt insbesondere für etwaige steuerliche Auswirkungen. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall sowohl rechtlich als auch steuerrechtlich beraten lassen.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
November 2016

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