Frage
Ich möchte eine UG gründen und habe eine Frage zu Produkthaftung. Ich möchte u.a. Babyphones aus China für den hiesigen Markt selbst importieren. Mal angenommen, durch diese Babyphones kommen Personen zu Schaden (Kurzschluss oder Brand im Kinderzimmer). Kann ich in diesen Fällen als Geschäftsführer einer UG, persönlich mit meinem Privatvermögen haftbar gemacht werden oder nur als Einzelunternehmer bzgl. der Produkthaftung. Hintergrund: Ich werde die Babyphones natürlich durch ein externes Prüflabor testen lassen mit CE-Kennzeichnung usw. - muss jedoch die Konformitätserklärung, welche ja vom Prüflabor erstellt wird, selbst unterschreiben.
Falls ich auch als Geschäftsführer einer UG persönlich haftbar gemacht werden, kann, könnte ich diese persönliche Haftung durch Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung als Baustein einer Betriebshaftpflichtversicherung komplett ausschließen? Ein Frage noch bitte: Mal angenommen, ich würde den Vertrieb von Babyphonen unterlassen und nur meine Stammartikel vertreiben, hier: Importartikel aus Asien, Buddhafiguren, Haushaltsgegenstände, div. harmlose Öle, wäre es auch in diesem Falle sinnvoll, eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen, z.B. falls eine Buddhastatue vom Regal auf eine Person fällt oder ähnliches oder ist die Produkthaftpflichtversicherung nur bei z.B. Elektroartikeln sinnvoll?