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Teppiche aus Indien online verkaufen: Haftung?

Frage

Ich möchte gerne ein Gewerbe anmelden und mich neben meinem Hauptjob selbständig machen.Ich habe vor, einen Online-Shop zu eröffnen und über diesen Online-Shop und zusätzlich über Dritt-Händler meine Produkte zu verkaufen. Bei den Produkten handelt es sich um Teppiche, die ich in Indien herstellen lasse. Da es sich um Teppiche für Kinderzimmer handeln soll, möchte ich gerne wissen, welche Bestimmungen und Voraussetzungen ich erfüllen muss. Wer haftet im Falle von Verletzungen? Der Hersteller behauptet, die Materialen seien frei von Giften und Schadstoffen. Kann ich mich rechtlich als Einzelunternehmer absichern, indem ich keine Haftung übernehme, oder was schlagen Sie mir vor?

Antwort

Bei Eröffnung eines Online-Shops ist zunächst daran zu denken, dass die Bedingungen für die angebotenen Produkte klar geregelt werden. Hierzu sollten allgemeine Geschäftsbedingungen entworfen werfen, die auch das Widerrufsrecht der Verbraucher klar regeln. Bei Gestaltung des Shops ist zum Beispiel auch darauf zu achten, dass alle anfallenden Kosten dem Verbraucher vor Vertragsschluss bekanntgegeben werden (Stichwort: Buttonlösung).

Eine Haftungsfreizeichnung von Produkten Dritter, die Sie in Ihrem Online-Shop anbieten, ist insbesondere gegenüber Verbrauchern nicht möglich. Denkbar ist, dass Sie Regressansprüche gegen den Hersteller haben, diese müssen Sie dann aber möglicherweise im Ausland verfolgen.

Gerade bei Produkten wie Teppichen gibt es zudem verschiedene Kennzeichnungspflichten, deren Verletzung Abmahnungen von Wettbewerbern auslösen kann.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Attorney-at-Law
April 2014

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