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Online-Shop während des Studiums betreiben: Produktinformationen?

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Frage

Gerne würde ich während meines Studiums nebenbei einen Onlineshop betreiben. Als Rechtsform schwebt mir die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer UG vor. Allerdings scheint mir die UG mit zu großem Aufwand verbunden zu sein, um diese nebenberuflich als Student führen zu können. Ich möchte in meinem Onlineshop lediglich eigene Produkte (importiert aus China unter eigener Marke) verkaufen. Ist es möglich im Internet sowohl als auch auf Produktverpackungen als Marke aufzutreten? Reicht es im wirtschaftlichen Verkehr (Rechnungen, Impressum etc.) auf das Einzelunternehmen hinzuweisen? Oder muss auf meiner Produktverpackung ebenfalls zu meiner Marke eine Ergänzung des Einzelunternehmens?

Antwort

Grundsätzlich können Sie auf den Produktpackungen Ihre Marke aufdrucken. Damit der Verkehr weiß, wer sich für dieses Produkt verantwortlich zeichnet, ist darüber hinaus erforderlich, dass der Verantwortliche mit Namen und Adresse genannt wird. Das wird sich schon aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben.

Hintergrund ist, dass die Marke dazu gedacht ist, dass sich Produkte und Dienstleistungen durch dieses Zeichen von gleichen oder ähnlichen Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen unterscheidbar macht.

Die Verantwortlichkeit selber kann sich dann nur aus den konkreten Angaben des Herstellers oder eines anderen Verantwortlichen ergeben.

Möglicherweise könnten Sie hinsichtlich der Rechtsform zunächst als Einzelunternehmen auftreten und bei positiver Entwicklung Ihrer Geschäftstätigkeit darüber nachdenken, ob eine andere Rechtsform, mit in der Tat etwas gesteigertem Verwaltungsaufwand, für Sie das Richtige ist.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Oktober 2018

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