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Online-Shop für selbst angefertigte Taschen: Haftung?

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Frage

Ich bin Textil-Designerin. Nach Wunsch und Maß der Kunden fertige ich wetterfeste Taschen für Notepads mit individuellem Digitaldruck von Fotos, welche der Kunde liefert. Wenn ich diese Leistungen im Internet anbiete, inwieweit muss ich meinen Kunden gegenüber haften? Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Gebrauchsgüter nach BGB (2 Jahre) oder ist die Haftung bei Maßanfertigungen begrenzt auf kürzere Fristen - oder vollkommen auszuschließen?

Antwort

Zunächst ist festzustellen, dass - Ihrer Darstellung nach - Ihre Arbeiten teilweise im Wege des Kaufs und teilweise im Wege des Werkvertrags Kunden angeboten werden könnten. Weiter ist entscheidend, ob - wovon ich ausgehe - diese Leistungen "Verbrauchern" angeboten werden.

Gewährleistungsregelungen für Kauf- und Werkvertrag sind weitestgehend harmonisiert, weshalb bei Kauf- und Werkverträgen mit Verbrauchern gilt, dass die Gewährleistung für neue Sachen durch AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gegenüber gesetzlichen Regelungen nicht verkürzt werden darf. Dies gilt sowohl für Kauf- als auch für Werkvertrag. Allerdings ist je nach Gestaltung Ihrer Tätigkeit im Bereich des Werkvertrages in bestimmten Fällen eine Reduzierung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr denkbar.

Sofern Sie Ihre Produkte im Internet anbieten, sind zudem die Fernabsatzregelungen des Gesetzes anzuwenden, die den Kunden insbesondere ein Widerrufsrecht einräumen, worüber sie auch belehrt werden müssen.

Quelle:
Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Januar 2013

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