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GbR gründen: Haftung für Schulden des Partners?

Frage

Ich möchte zusammen mit einem Partner ein Gewerbe zum Nebenerwerb anmelden und zwar in Form einer GbR. Da die Haftbarkeit sich bei dieser Rechtsform ja auf das Privatvermögen erstreckt, stellt sich mir folgende Frage: Mein Geschäftspartner hat private Schulden bei der Bank - ich dagegen nicht. Setze ich mich damit einem erhöhten Risiko aus, da mein Privatvermögen damit das einzig verfügbare ist?

Antwort

Die Gründung einer GbR mit einem Gesellschafter, dem eine Vollstreckung droht, ist problematisch. Zwar kann ein Gläubiger, der einen Vollstreckungstitel gegen einen der Gesellschafter besitzt, nicht in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken, er kann aber den Gesellschafteranteil als Solchen pfänden und die Gesellschaft somit durch Kündigung auflösen. Aus der Gesellschaft würde eine Einzelfirma werden, der Vollstreckungsgläubiger könnte aber den Wert des Anteils verlangen.

Zu überlegen wäre, ob Sie nicht eine Einzelfirma gründen und Ihren Partner in Form einer stillen Beteiligung an das Unternehmen binden. In diesem Fall besteht Vertragsfreiheit. Ihr Partner kann also Know-how und seine Arbeitskraft in die stille Gesellschaft einbringen und erhält dafür im Gegenzug eine Gewinnbeteiligung, die auch in Form von Vorschüssen gezahlt werden kann.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
März 2014

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