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Gastronomiebetrieb: private Haftung minimieren?

Frage

Wir sind verheiratet (einer von uns ist Angestellter) und wollen einen kleinen Gastronomiebetrieb mit ca. 150.000 Euro geplantem Jahresumsatz gründen. Wir wollen dabei das Risiko einer privaten Haftung minimieren. Gibt es außer der Unternehmensform GmbH auch bei einer Personengesellschaft die Möglichkeit, die existenzbedrohenden Risiken (z.B. Klagen wegen verdorbener Lebensmittel) abzudecken, z.B. über eine Versicherung?

Antwort

Zu Ihrer Frage bzgl. der Rechtsform:
Grundsätzlich sind Sie in der Wahl der Rechtsform frei und haben hier - neben der klassischen Unterteilung in „Kapitalgesellschaften“ und „Personengesellschaften“ - eine Vielzahl von Möglichkeiten. Letztlich hängt es von mehreren Faktoren ab, welche die für Sie bzw. auf Sie und Ihr Vorhaben passende Rechtsform ist. Über die einzelnen Vor- und Nachteile bzgl. den einzelnen Rechtsformen - und welche für Sie passend ist - empfehlen wir Ihnen sich von Ihrem Steuerberater im Detail und umfangreich beraten zu lassen - gerade bzgl. solcher Themen wie „laufende Unterhaltskosten“, „Formalien“, „Rechtliche Gegebenheiten“, „Steuern“ etc.

Wenn der Haftungsschutz für Sie ein entscheidender Aspekt ist, dann kommt für Sie neben der GmbH z.B. auch eine UG in Frage. Beide Kapitalgesellschaften eignen sich auch als Komplementär für eine KG (dann als GmbH & Co.KG bzw. UG & Co. KG). Dann werden Sie steuerlich als KG (= Personengesellschaft) behandelt - haben aber dennoch den Haftungsschutz durch die Kapitalgesellschaft als Komplementärin. Gleichwohl werden z.B. dann aber auch die Kosten durch den Jahresabschluss höher etc. - insoweit die v.g. Empfehlung, sich hier im Detail von Ihrem Steuerberater beraten zu lassen.

Nicht vernachlässigen sollten Sie bei Ihren Überlegungen, dass auch der Geschäftsführer eine gewisse persönliche Haftung hat, und dass Sie - falls Sie Darlehen aufnehmen wollen bzw. müssen - auch bei der Bank in der Regel persönlich mithaften.

Zu Ihrer Frage bzgl. der Absicherung:
Rein rechtlich sollten Sie sich zunächst mit den verschiedenen Vorschriften und Regelungen bei einer Existenzgründung in der Gastronomie auseinandersetzen. Wir haben Ihnen diese einmal nachfolgend „grob“ aufgeführt. Bitte sprechen Sie dazu noch einmal im Detail mit Ihrem Steuer- sowie Rechtsberater:

  • Ladenöffnungszeiten
  • Jugendschutzgesetze
  • Brandschutzbestimmungen
  • Vorschriften zur Preisauszeichnung

Außerdem sind Anmeldungen zur GEMA und zum Rundfunkbeitrag vorzunehmen.

Denken Sie daneben bitte auch frühzeitig an die Beantragung einer Schanklizenz und die daraus resultierenden Hygienevorschriften.

Enorm wichtig sind insgesamt die Hygieneverordnungen. Sie müssen ein Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt beantragen und - sollten Sie Speisen zubereiten und verkaufen - ein betriebliches Kontrollsystem zur hygienisch einwandfreien Produktion von Speisen einführen. In diesem Zusammenhang, sollten Sie sich mit einem HACCP-Konzept auseinandersetzen.

Wichtig: Eine Absicherung ist bei einem Verstoß in diesem Bereich nicht möglich - hier stehen Sie als Geschäftsführer bzw. Inhaber in der vollen Verantwortung und persönlichen Haftung!

Neben den gängigen Versicherungen wie Betriebshaftpflicht und Inventarversicherungen, sind für einen Gastronomiebetrieb eine Gewerberechtsschutzversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung ratsam. Daneben können auch einen Maschinen- und/oder Elektronikversicherung sinnvoll sein. Sprechen Sie hier mit einem versierten unabhängigen Versicherungsmakler bzw. -berater.

Gerade in der Gastronomie gibt es zahlreiche „Gefahrenquellen“ für potenzielle „Unfälle“. Eine bzw. mehrere geeignete Versicherungen, die für den Schaden aufkommen, sollten Sie also zwingend vorher abschließen. Details besprechen Sie am besten mit der „Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe“.

Quelle: German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
September 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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