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Einzelunternehmen: Familienangehörige haften mit?

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Frage

Ich habe vor eine Firma zu gründen. Die wichtigste Frage für mich ist die Haftung. Wenn ich voll geschäftsfähig bin und ein Einzelunternehmen gründe, haften meine Eltern für Schäden, die ich bzw. die Firma verursachen?

Antwort

Gründet ein voll Geschäftsfähiger ein Einzelunternehmen, so haftet er allein für die im Betrieb des Einzelunternehmens begründeten Verbindlichkeiten. Eltern oder sonstige Verwandte haften grundsätzlich nicht.

Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn der Angehörige selbst Anlass zu der Haftung gegeben hat, etwa weil er einen Darlehensvertrag zusammen mit dem Unternehmer unterschreibt, sich für die Schulden des Unternehmers verbürgt hat oder sich an strafbaren Handlungen des Unternehmers im Rahmen der Krise des Unternehmens beteiligt.

Eine quasi mittelbare Haftung kommt in Betracht, wenn der überschuldete Unternehmer ein Erbe nach seinen Eltern antritt (oder von den Eltern zu Lebzeiten Geschenke erhält) und die Gläubiger nunmehr in das ererbte (bzw. geschenkte) Vermögen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen. Dann wird das elterliche Vermögen durch die Verbindlichkeiten des Unternehmers beeinträchtigt. Die Eltern sollten daher sicherstellen, ihre testamentarischen Regelungen anzupassen, wenn sie befürchten müssen, dass das Kind als Einzelunternehmer scheitert.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
Notar
Mitglied der Rheinischen Notarkammer
Januar 2017

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