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Dekoartikel verkaufen: Produkthaftung?

Frage

Ich möchte ein Kleingewerbe gründen und Dekorationsgegenstände unterschiedlicher Art an Privatpersonen vermieten. Für welche Schäden muss ich haften? Was passiert zum Beispiel, wenn eine Lichterkette aufgrund eines Produktmangels einen Kurzschluss verursacht und zu einem Brand führt? Hafte ich oder der Hersteller der Lichterkette? Kann ich meine Haftung für Schäden in meinen AGBs einschränken?

Antwort

1. Zur Schadensersatzpflicht:
Ausgehend von einem Mietvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Kunden sind Sie als Vermieter verpflichtet Ihrem Kunden die Mietsache ohne einen Mangel zu überlassen.

Verletzen Sie diese Pflicht, so müssen Sie Schadensersatz leisten. Ein Mangel liegt vor, wenn die Mietsache sich nicht in dem vertraglich vereinbarten Zustand befindet und deshalb nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden kann.

Im ersten Schritt sind beim Schadensersatz grundsätzlich zwei Szenarien zu unterscheiden:

Lag der Mangel bereits zur Zeit der Überlassung der Mietsache an den Kunden vor, so haften Sie als Vermieter im Rahmen der Garantiehaftung. Garantiehaftung bedeutet eine Haftung, die unabhängig vom Verschulden eintritt. Die Haftung wird somit über die bekannte Haftung aus Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeweitet. Dies ergibt sich aus dem Gesetz.

Trat der Mangel jedoch während der Gebrauchsüberlassung auf, so kommt es wiederum auf Ihr Verschulden an, das bedeutet auf Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Im zweiten Schritt ist zu unterscheiden, wo überall ein Schaden entstanden ist:

Auf der einen Seite müssen Sie den Schaden ersetzen, den der Kunde erleidet, weil er die Mietsache nicht mehr vertragsgemäß nutzen kann. Der Mieter ist in dem Fall so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stehen würde. Bezogen auf Ihr Beispiel etwa kann der geminderte Gebrauchswert ersetzt werden, oder die Vermögenseinbuße die entsteht, wenn der Kunde eine neue Lichterkette mieten muss.

Auf der anderen Seite ist auch der Schaden zu ersetzen, der an anderen Gegenständen entsteht. In dem Fall des ausgelösten Brands können auch Gegenstände zerstört werden, die im Eigentum des Kunden stehen. Dieser Schaden muss auch ersetzt werden. Gesundheitsschäden des Mieters oder sonstiger geschützter Personen und dessen Heilbehandlungskosten zählen auch dazu.

Abschließend sind diese Rechte bei einer mangelhaften Mietsache nicht. Zum Beispiel entsteht auf Mieterseite der Anspruch auf Minderung.

2. Zum Haftungsausschluss:
Zum Ausschluss der Haftung im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist übergeordnet zu sagen, dass es jeweils auf die konkreten Formulierungen der AGB ankommt. Pauschal kann man kaum einen Hinweis auf wirksame AGB geben.

Grundlegend sind AGB einseitig vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften. Das Gesetz stellt an die Wirksamkeit von AGB hohe Anforderungen. Zum Beispiel soll bei der Gestaltung von AGB beachtet werden, dass sie möglichst klar und verständlich formuliert werden.

Entsprechen die AGB allen (hier nicht abschließend aufgezählten) Wirksamkeitsanforderungen, so kann durch eine Regelung die Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel an der Mietsache wirksam ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für Personenschäden.

Dagegen kann man jedoch die Haftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz nicht ausschließen. Ihr Kunde darf darauf vertrauen, dass Sie ihn weder grob fahrlässig noch vorsätzlich schädigen.

Zusätzlich können Sie als Unternehmer gegenüber Verbrauchern auch die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausschließen, wenn diese zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führt oder wesentliche Pflichten betrifft.

3. Zur Haftung des Herstellers:
Unabhängig davon kann der Mieter den Hersteller ebenfalls in die Haftung nehmen. Diese Ansprüche treten dann neben die Ansprüche, die der Mieter gegen Sie geltend gemacht. Inwieweit Sie den Hersteller in Anspruch nehmen können, richtet sich nach den Vertragsbestimmungen die zwischen Ihnen gelten (zum Beispiel nach dem Gewährleistungsrecht im Kaufrecht, wenn Sie die Lichterkette vom Hersteller käuflich erworben haben).

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *
Oktober 2018

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