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Gläser verzieren: Markenschutz bei Gläsern beachten?

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Frage

Ich möchte gerne Gläser und Teelichtgläser mit eigenen Motiven verzieren und gewerblich als eigene Windlichter weiterverkaufen. Die dabei verwendeten Zulieferer-Gläser sind augenscheinlich ohne jegliche Kennzeichnung versehen, weshalb ich vermute, dass kein Markenschutz besteht und ich die Produkte mit eigenen eingetragenen Marken verzieren und gewerblich vertreiben darf. Ist diese Annahme korrekt? Oder gerate ich hierbei in einen Konflikt mit dem Hersteller der Gläser? Wie verhält es sich mit dem DesignG? Spricht dieses gegen den gewerblichen Weiterverkauf mit vorheriger Eigengestaltung?

Antwort

Es ist eine schöne Idee, wenn Sie Gläser und Teelichtgläser mit eigenen Motiven verzieren wollen. Soweit sie dabei vorgefertigte Gläser verwenden, kann es sein, dass die Herstellerin bzw. der Hersteller diese als Design hat schützen lassen. In solchen Fällen empfiehlt es sich immer, mit der Herstellerin bzw. dem Hersteller der Gläser Kontakt aufzunehmen und das Vorhaben mit denen zu besprechen und eine Erlaubnis einzuholen. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Herstellerinnen und Hersteller, die Standardgläser vorproduzieren, die dann mit eigenen Logos versehen werden können. Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung mit der Herstellerin bzw.dem Hersteller der Gläser.

Quelle:
Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Sachverständiger für Datenschutz (DESAG)
Datenschutzbeauftragter DSB (TÜV Süd)
Certified Marketing Manager (DAM)
Corporate Brand Manager (BAW)
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München


Stand:
November 2020

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