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Gemeinnützige UG gründen: Gewinnrücklagen bilden?

Frage

Ich plane mit zwei Kollegen eine Gründung einer gemeinnützigen UG, da die 25.000 Euro für die GmbH fehlen. Wir sind Sozialarbeiter und möchten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe erbringen, was eine Gemeinnützigkeit zwingend erfordert. Daher meine Frage: Wenn man eine UG gründet, muss ja am Ende des Jahres 25 % des Gewinns in die Stammeinlage fließen, bis die 25.000 Euro erreicht sind. Gewinnrücklagen wiederum wiedersprechen aber dem Prinzip der Gemeinnützigkeit. Wie verfährt man hier? Man kann ja schließlich nicht auf ewig eine gUG bleiben oder irre ich mich?

Antwort

Es ist zulässig, eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen. Dabei wird der Widerspruch der Nichtgewinnerzielungsabsicht (aufgrund der Gemeinnützigkeit) zu der Pflicht, Rücklagen zu bilden, in Kauf genommen. Da praktisch bei einer gemeinnützigen Gesellschaft kaum Gewinne erwirtschaftet werden, können auch keine wesentlichen Rücklagen gebildet werden. Dies schließt allerdings nicht aus, bei der UG durch eine normale Kapitalerhöhung (also nicht aus den Rücklagen nach § 5a Abs. 3 GmbHG) das Kapital auf 25.000,00 Euro zu erhöhen und die Gesellschaft so in eine GmbH umzubenennen.

Quelle: Dr. Sebastian Kremer
-Notar-
Mitglied der Rheinischen Notarkammer

November 2020

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