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GbR geerbt: Namen ändern?

Frage

Nachdem mein Bruder und mein Vater nacheinander verstorben sind, bin ich Alleinerbe einer GbR. Kann/muss ich den Namen der GbR ändern oder kann sie auf den Namen der beiden Verstorbenen weiterlaufen?

Antwort

Als Erbe einer Zwei-Gesellschafter-GbR können Sie das geerbte Unternehmen als Einzelunternehmen fortführen. Eine Fortführung als GbR ist nicht möglich, da eine Einzelperson nicht Inhaber oder Gesellschafter einer GbR sein kann. Die Namen der Verstorbenen können im Geschäftsnamen der Einzelunternehmung nicht mehr enthalten sein, da die Verstorbenen nicht mehr als Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen. Das Unternehmen läuft dann auf Ihren Namen, Sie können aber, wenn Sie das marketingmäßig vorteilhaft finden, jeweils dazu schreiben „vormals Max Mustermann und Moritz Mustermann GbR“.

Wenn Sie denken, dass eine „GbR“ im Markt gut ist, könnten Sie mit einer weiteren (lebenden) Person eine neue GbR gründen und dann eine Namensähnlichkeit beim Geschäftsnamen erzeugen, weil Ihr Nachname vermutlich der gleiche Nachname ist wie bei Ihrem verstorbenen Vater und Ihrem verstorbenen Bruder. Also die GbR würde dann Ihren Vornamen und den gleichen Nachnamen haben, der Name des neuen Gesellschafters kommt dazu und dann können Sie beispielsweise folgenden Geschäftsnamen verwenden: „Ulrich Mustermann und X Y GbR“ und den Geschäftsauftritt auf dem Briefpapier, im Internet, auf dem Geschäftsschild etc. vornehmen wie folgt: „Ulrich Mustermann und X Y GbR, vormals Max Mustermann und Moritz Mustermann GbR“.

Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München

November 2020

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