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Einzelunternehmen: Bezeichnung?

Frage

Ich möchte mich neben dem Studium als Personal Trainer selbständig machen. Ich möchte bei der Namensgebung allerdings darauf verzichten, meinen Namen zu verwenden. Anstatt es "Max Mustermann Personal Training" zu nennen, würde ich es gerne z.B. "xyz Fitness" nennen. Grund dafür ist, dass ich meine Website auch gerne mit einem Blog und Videos versehen möchte, die nicht den unmittelbaren Bezug zu dem Personal Training schaffen soll. Ist das möglich oder muss man dafür ein bestimmtes Gewerbe anmelden und einen frei erfunden Namen zu verwenden?

Antwort

Bei der Wahl des richtigen Namens muss man sehr viel Sorgfalt verwenden. Grundsätzlich ist es für die Namensgebung nicht notwendig, dass sie ihren eigenen Namen verwenden. Sie können hierfür selbstverständlich auch einen Fantasienamen verwenden. Hierfür wiederum ist es nicht erforderlich, dass ein bestimmtes Gewerbe angemeldet oder gar betrieben wird. Bei der Wahl des richtigen Namens sollten Sie jedoch darauf achten, dass einerseits dieser Name nicht bereits verwendet wird. Andererseits sollte der Name sich von anderen Bezeichnungen abheben und für die Waren oder Dienstleistungen, die unter dieser Namen vertrieben werden sollen, nicht nur rein beschreibend sein. Denn dann hätten sie möglicherweise später ein Problem hinsichtlich des Schutzes und des Schutzumfanges für diesen speziellen Namen. Möglicherweise können Sie ja auch eine Kombination aus ihren eigenen Namen und einem Fantasiezusatz wählen.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juni 2016

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