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Büroservice: Dienstleistungsvertrag mit Kunden schließen?

Frage

Büroservice: Dienstleistungsvertrag mit Kunden schließen?

Antwort

Mit Ihren Kunden, die eine Vergütung bezahlen müssen, schließen Sie so oder so einen Vertrag. Ob dies ein „Dienstleistungsvertrag“ ist, hängt davon ab, welche Leistungen Sie Ihren Kunden anbieten. Möglicherweise handelt es sich auch um Werkleistungen. Jedenfalls sollten Sie in den Verträgen möglichst genau Ihre Leistungen sowie die Höhe der Vergütung regeln.

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
August 2020

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