Frage
Ich bin in Vollzeit unbefristet angestellt und seit März 2020 zu 100 Prozent in Kurzarbeit.
Mit 2 weiteren Personen plane ich eine Betriebsnachfolge (Handel von und Service für Laborgeräte). Der Betrieb wird derzeit als e. K. geführt. Der Eigentümer wird einen Teil des Unternehmens weiterführen (mit neuem Handelsregistereintrag). Da wir über kein nennenswertes Eigenkapital verfügen und den Handelsregistereintrag unbedingt übernehmen möchten (Vorteil Listung beim Kunden), erwägen wir die OHG als Rechtsform.
Der eine Mitgesellschafter wird das Gewerbe im Haupterwerb betreiben. Der andere und ich werden es im Nebenerwerb betreiben.
1. Ist dies rechtlich so umsetzbar?
2. Ist „Nebengewerbe“ gleichzusetzen mit „Nebenerwerb“? Ist es richtig, dass ich im Nebenerwerb max. 18 h/Woche arbeiten darf?
3. Aufgrund der Haftungsregelung erwägen wir auch die Firmierung als KG. Wäre der oben beschriebene Plan auch als KG rechtlich umsetzbar?