Frage
Ich habe mich selbständig gemacht im Metallbau. Darf ich Kunden von meinem ehemaligen Arbeitgeber ansprechen? Ich weiß es wäre moralisch nicht ganz nett, aber es ist doch ein freier Wettbewerb - oder? Es gilt das Wettbewerbsverbot doch nur solange ich angestellt bin? Darin heißt es, der Arbeitnehmer verpflichtet sich, den Geschäftszweck des Arbeitgebers nach besten Kräften zu fördern. Er wird jede Tätigkeit unterlassen, die objektiv geeignet ist, fremden oder eigenen Wettbewerb zu fördern, unabhängig davon, ob dies auf eigene oder fremde Rechnung geschieht. Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist ein wichtiger Grund, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.