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IT-Kurse anbieten: Mindestalter der Teilnehmer?

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Frage

Ich möchte mich als IT-Berater (Freiberufler) selbständig machen und Seminare/Workshops für Firmen wie für Privatpersonen anbieten. Ich biete Kurse im Bereich IT-Sicherheit und für Linux an. Die Frage ist nun, wie alt muss denn ein Kunde (privat) mindestens sein, damit dieser den Kurs besuchen darf? Brauchen Leute, die unter 18 sind, die Zustimmung der Eltern und muss ich das in den AGB unbedingt angeben?

Antwort

Verträge, die Sie Kunden ab 7 Jahre bis unter 18 Jahre anbieten, sind aus Jugendschutzgründen nach den §§ 107 ff. BGB schwebend unwirksam, bis sie von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern genehmigt werden. Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte Taschengeldgeschäfte (wozu Computerkurse bereits vom Kostenumfang her nicht gehören dürften). Daher ist es das Sicherste, wenn Sie von Minderjährigen die Vorlage der Zustimmung ihrer Eltern oder gesetzlichen Vertreter verlangen. Die Erforderlichkeit des Nachweises der Zustimmung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter sollten Sie in Ihre AGBs aufnehmen. Sicherheitshalber sollten Sie zusätzlich das Geburtsdatum der Interessenten abfragen und sich dann in den entsprechenden Einzelfällen um die Vorlage der Zustimmung im Direktkontakt bemühen. Das Ganze geschieht in Ihrem Interesse, denn wenn der Vertrag nicht wirksam ist, haben Sie keinen Vergütungsanspruch.

Viel Erfolg bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juni 2015

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