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Holzspielzeug entwickelt: Herstellerkennzeichnung und CE-Prüfung?

Frage

Ich habe ein Holzspielzeug entwickelt - ein Gebrauchsmuster und zum 01.09.2016 ein Gewerbe (Einzelunternehmen) angemeldet. Das Spielzeug ist gerade in der Herstellung. Muss auf der Verpackung meine komplette Wohnadresse (in meinem Fall auch Gewerbeadresse) stehen oder reicht ein Postfach? Wo genau kann ich das Spielzeug prüfen lassen? Das CE-Zeichen kann ich nach einer Prüfung selbst drucken. Welche Einrichtung prüft dieses nochmals (zu meiner eigenen Sicherheit)? Wer kann mir rechtliche Hinweise bei der Produktbenennung (Name für das Produkt) geben?

Antwort

Die erforderlichen Kennzeichnungsdaten der Herstellerkennzeichnung bestehen aus Namen und vollständiger Kontaktanschrift. Unter dem Namen ist dabei die handelsrechtliche Firmierung, nicht lediglich etwa nur die Marke des Kennzeichnungspflichtigen zu verstehen, hier also die Anschrift Ihrer Einzelunternehmung (soweit diese identisch mit der Privatanschrift ist, muss die Privatanschrift angegeben werden).

CE-Prüfungen werden etwa von TÜV oder Dekra angeboten. Alternativ können Sie sich auch an den DVSI (www.toy.de), den dt. Verband der Spielwarenindustrie, wenden.

Ferner weisen wir darauf hin, dass die Vorgaben der Spielzeugrichtlinie einzuhalten sind.

Für rechtliche Fragen zur Produktbenennung können Sie sich jederzeit an Rechtsanwälte wenden, die im Markenrecht spezialisiert sind. Ein erster Hinweis hierauf ist die Bezeichnung „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *
September 2016

Tipps der Redaktion:

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