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"GmbH" auf Visitenkarte aufführen?

Frage

Muss die Angabe "GmbH" mit auf der Visitenkarte aufgeführt werden?

Antwort

Nach § 35 a GmbHG muss die Rechtsform (= GmbH) nur auf Geschäftsbriefen angegeben werden. Eine Visitenkarte zählt nicht zu Geschäftsbriefen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, den Rechtsformzusatz "GmbH" mit aufzunehmen, da anderenfalls ein "Rechtsschein" gesetzt werden könnte.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Februar 2014

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