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"GmbH" auf Visitenkarte aufführen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Muss die Angabe "GmbH" mit auf der Visitenkarte aufgeführt werden?

Antwort

Nach § 35 a GmbHG muss die Rechtsform (= GmbH) nur auf Geschäftsbriefen angegeben werden. Eine Visitenkarte zählt nicht zu Geschäftsbriefen. Dennoch empfehlen wir Ihnen, den Rechtsformzusatz "GmbH" mit aufzunehmen, da anderenfalls ein "Rechtsschein" gesetzt werden könnte.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Februar 2014

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