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Getrennte freiberufliche Tätigkeiten: gemeinsame Räume, gemeinsamer Flyer?

Frage

Eine Freundin bietet bereits seit einiger Zeit freiberuflich sogenannte "Entdeckungsräume" (Eltern-Kind-Spielgruppen) an. Da sie nun zeitlich ausgelastet ist, hat sie mich gefragt, ob ich in den gleichen Räumlichkeiten weitere "Entdeckungsräume" anbieten möchte. Die Räume sind von einer dritten Person zugemietet, jede von uns hat einen eigenen Mietvertrag mit der Vermieterin. Jede von uns hat eine eigene Homepage, wobei wir jedoch auf der jeweiligen Homepage auf die der anderen verweisen. Was wir jedoch gerne gemeinsam machen würden, sind Flyer für Werbezwecke. Auf den Flyern soll jedoch unser beider Name, die Email-Adresse von uns beiden und auch beide Homepages stehen. Ist dies möglich ohne eine Partnerschaftsgesellschaft oder GbR gründen zu müssen? Können wir trotzdem weiterhin als eigenständige Freiberufler agieren?

Antwort

Ausweislich Ihrer Fragestellungen kommt es Ihnen darauf an, trotz gemeinsamen Auftritts jeweils für eigene Rechnung zu arbeiten.

Das kann in gemeinsamen Räumen bei einem gemeinsamen Auftritt mit einem gemeinsamen Flyer und dem wechselseitigen Verweis auf die jeweils andere Anbieterin problematisch werden. Denn selbst lockere Kooperationen können zu einer Scheingesellschaft führen. Das kann erhebliche Folgen nach sich ziehen, bedenkt man, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften, wenn man als Gesamtschuldner für eine wissentliche Pflichtverletzung des jeweils anderen in Anspruch genommen werden kann.

Deshalb sollte man bereits im Vorfeld darauf genau achten, dass unter keinen Umständen der Rechtsschein einer gemeinsamen Verbundenheit entsteht. Das kann man am besten damit, dass jede von Ihnen einen eigenen Auftritt nach außen hat und die jeweilige separate Selbstständigkeit auch nach außen hin so dargestellt.

Möglicherweise käme ja auch die Gründung einer Gesellschaft für Sie infrage. Wenn es Ihnen gerade darauf ankommt, die Stärken eines gemeinsamen Auftrittes auszuspielen, so kommt möglicherweise die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) für Sie infrage. Der große Vorteil dieser Gesellschaftsform ist die relative unkomplizierte Gründung und Handhabung sowie die Haftungsabschottung des Privatvermögens. Lassen Sie sich hierzu einmal von einem spezialisierten Anwalt beraten. Dann werden Sie sehen, ob diese Gesellschaftsform für Sie etwas ist.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
TS Legal - RECHT und MARKE-ting verbunden
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
April 2016

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