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Barzahlung ausschließen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Darf eine neu eröffnete Betriebsstätte ausschließlich bargeldlose Zahlungsweisen (ec-Karte, Kreditkarte) beim Verkauf anbieten, wenn dies an der Theke gut sichtbar verdeutlicht wird? Steht die Betriebsstätte in der Pflicht überhaupt Barzahlung anbieten zu müssen, selbst wenn sich der Inhaber über die Folgen nichtbarer Zahlung, sowie entgangener Profiteinbußen bewusst ist? Konkret: Dürfen wir eine Betriebsstätte gründen, die Bargeld als Zahlungsweise ausschließt?

Antwort

Grundsätzlich ist die Zahlung mit Bargeld gesetzlich vorgesehen und nach wie vor in den meisten Branchen, insbesondere im Einzelhandel, üblich. Die Gestaltung einer Ausnahmesituation, bei der die Annahme von Bargeld verweigert werden darf, kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Da es sich um ein hochkomplexes Rechtsthema handelt, lassen Sie sich dazu am besten von einer Anwaltskanzlei passend zu Ihrem Einzelhandelsgeschäft beraten.

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
März 2014

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