Antwort
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Ihnen dazu sehr gute Hilfestellungen an. Hier finden Sie Grundlageninformationen und die Verlinkung zum Volltext der wichtigsten Gesetzestexte unter www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Generell gilt überblicksweise folgendes: Damit Arbeitnehmer über ihre Rechte informiert werden, sollen sie durch geeignete Aushänge, durch das Auslegen von Texten oder durch Bekanntmachungen vom Arbeitgeber die entsprechende Aufklärung erhalten. Es geht inhaltlich vor allem um Arbeitsschutzvorschriften, um das Arbeitszeitgesetz, um Betriebsvereinbarungen, um Gleichberechtigungsvorschriften, um das Heimarbeitsgesetz, um das Jugendarbeitsschutzgesetz, um das Ladenschlussgesetz, um das Mutterschutzgesetz, Tarifverträge, Unfallverhütungsvorschriften und vieles mehr. Auch bezüglich Vermögensbildungsthemen und Wahlen z.B. des Betriebsrates, können Aushangpflichten bestehen. Es kommt immer auf den Gesetzestext an, welcher die Bekanntmachung vorschreibt. Darin stehen genaue Vorgaben, wie ob es sich um eine „Kann“-, „Soll“- oder „Muss“-Bestimmung handelt. Geregelt in der jeweiligen Bestimmung sind üblicherweise der Adressat der Bekanntmachung, die Art und Weise der Bekanntmachung und der Inhalt der Bekanntmachung. Welche Vorschriften einschlägig sind, hängt immer auch von dem konkreten Unternehmen ab sowie der Branche, der Mitarbeiterzahl, Fragen wie ob es einen Betriebsrat gibt und vieles mehr ab.
Damit die Arbeitgeber sich schnell und rechtswirksam über die neuesten Vorschriften informieren können gibt es Sammlungen der aushangpflichtigen Gesetze, die Verlage als Print oder Newsletter anbieten. Mit einem Abonnement eines kompetenten Anbieters und einer zeitnahen Umsetzung der Empfehlungen haben Sie eine kostengünstige Grundabsicherung. Bei Zweifelsfragen oder wenn Sie immer auf der sicheren Seite sein möchten, können Sie auch eine Anwaltskanzlei beauftragen, Sie laufend zu unterrichten und die Aushänge vorzubereiten.
Verstöße gegen die Aushangsverpflichtungen können unterschiedliche Rechtsfolgen je nach der Art der aushangpflichtigen Bekanntmachung haben, so kann bei einem Verstoß eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die ein Bußgeld zur Folge hat, es kann auch im Einzelfall eine Schadensersatzverpflichtung gegeben sein, wenn der Verstoß gegen die Aushangpflichten ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist. Soweit Wahlen betroffen sind, kann eine Anfechtbarkeit der Wahl die Folge sein. Bei Betriebsverfassungsregelungen können Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche bestehen.
Insgesamt ist es daher wichtig, als Arbeitgeber eine professionelle und sorgfältige Handhabung dieser Themen sicher zu stellen, zumal es sich auch um die von der Unternehmensleitung sicher zu stellende Compliance eines Unternehmens handelt.
Viel Erfolg bei Ihrer unternehmerischen Tätigkeit.
Quelle: Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Juni 2017
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