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Veranstaltungsservice: AGB

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in Elternzeit und möchte nun diese Zeit nutzen mich mit einem Veranstaltungsservice selbständig zu machen. Ich möchte jede Art von Feier oder Festlichkeit planen und organisieren. Ich werde eine Homepage haben, wie ist es da mit AGB? Sind AGB zwingend?

Antwort

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Die Verwendung ist dem Unternehmer freigestellt. Benutzt werden sie, um die Rechtsposition des Unternehmers zu verbessern.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Oktober 2013

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