Veranstaltungsservice: AGB
Frage
Ich befinde mich noch bis Februar 2016 in Elternzeit und möchte nun diese Zeit nutzen mich mit einem Veranstaltungsservice selbständig zu machen. Ich möchte jede Art von Feier oder Festlichkeit planen und organisieren. Ich werde eine Homepage haben, wie ist es da mit AGB? Sind AGB zwingend?
Antwort
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Die Verwendung ist dem Unternehmer freigestellt. Benutzt werden sie, um die Rechtsposition des Unternehmers zu verbessern.
Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Oktober 2013
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