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Physiotherapeutin: Pflichtangaben auf Broschüren?

Frage

Gibt es Pflichtangaben auf Broschüren/Flyern (ich meine nicht das Impressum auf der Website)? Eine Physiotherapeutin hat den rechtlichen Firmensitz in ihren Privaträumen, da sie freiberuflich für andere Therapiepraxen arbeitet bzw. Räume nach Bedarf für Behandlungen anmietet. Ist auf einem Flyer nun zwingend der Firmensitz anzugeben oder kann zum Beispiel die Adresse angegeben werden, unter der die Behandlungen stattfinden?

Antwort

Ohne den Inhalt Ihrer Broschüre bzw. Ihres Flyers zu kennen, kann ich Ihnen leider keine abschließende Antwort geben.

Wie Sie mitteilen, haben Sie Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen, so dass hier unter anderem das "Pressegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen" gilt. Wenn Ihr/e Broschüre/Flyer ausschließlich Werbung enthält, benötigen Sie kein Impressum. Hiervon gibt es eine Ausnahme, wenn Sie Ihre Leistungen so genau beschreiben und Preise nennen, so dass der Kunde unmittelbar über Ihre Broschüre/Flyer einen Vertrag abschließen kann. In der Branche der Physiotherapie dürfte dies schwierig sein. Es sei denn, der Kunde kann z. B. auf Grund der Angaben in der Broschüre/Flyer einen Gutschein oder andere Waren bestellen. Sie müssen dann die Anschrift angeben, unter der Sie Ihren Sitz haben. Nicht ausreichend ist die Anschrift, unter der die Behandlungen stattfinden.

Daneben könnten noch Informationspflichten auf Grund Ihrer medizinischen Angebote bestehen. Dies kann ich aber ohne Kenntnis Ihrer Broschüre bzw. Ihres Flyers nicht beurteilen. Hierzu kann Ihnen unter Umständen Ihre berufsständische Vereinigung Informationen geben.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Juli 2013

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