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Logo: persönlichen Namen dort aufführen?

Hinweis: Der BMWE-Infopool wird nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie, dass Fragen und Antworten aus den zurückliegenden Jahren gespeichert werden und sich rechtliche Voraussetzungen inzwischen geändert haben können. Den Zeitpunkt der Beantwortung einer Frage finden Sie am Ende eines Textblocks. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte übernimmt das BMWE keine Verantwortung. Die enthaltenen Informationen sind kein Ersatz für eine persönliche und individuelle Existenzgründungs-, Steuer- und/oder Rechtsberatung. Wir bieten Ihnen ausschließlich eine erste Orientierung, welche Aspekte im Falle einer Existenzgründung zu beachten sind.

Frage

Muss ich im Logo meinen Namen erwähnen oder reicht es im Impressum bzw. auf den Rechnungen?

Antwort

Leider ist es schwierig Ihre Frage zu beantworten, da ich Ihr Logo nicht kenne. Sicher ist, dass Sie sowohl im Impressum als auch auf den Rechnungen Ihren vollständigen Namen nennen müssen. Sollte sich aus Ihrem Logo eindeutig Ihr Name ergeben, müssen Sie diesen nicht noch einmal nennen.

Wichtig ist, dass für Ihre Geschäftspartner erkennbar ist, mit wem sie es "zu tun haben".

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Juli 2015

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