Navigation

Logo: persönlichen Namen dort aufführen?

Frage

Muss ich im Logo meinen Namen erwähnen oder reicht es im Impressum bzw. auf den Rechnungen?

Antwort

Leider ist es schwierig Ihre Frage zu beantworten, da ich Ihr Logo nicht kenne. Sicher ist, dass Sie sowohl im Impressum als auch auf den Rechnungen Ihren vollständigen Namen nennen müssen. Sollte sich aus Ihrem Logo eindeutig Ihr Name ergeben, müssen Sie diesen nicht noch einmal nennen.

Wichtig ist, dass für Ihre Geschäftspartner erkennbar ist, mit wem sie es "zu tun haben".

Quelle: Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner mbB
Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte Steuerberater
Juli 2015

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben