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Kleingewerbe: Widerrufsbelehrung?

Frage

Ich möchte neben meinem normalen Job in geringen Mengen verkaufen und das mit Gewerbeschein und Steuern. Dabei nutze ich die Kleinunternehmer-Regelung, vor allem um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Ich habe mich nun entschieden, als Unternehmensnamen einfach nur meinen Namen inkl. Zusatz zu verwenden. Ich nehme an, mit diesem Namen als Absender auf geschäftlichen Dokumenten wie Rechnungen usw. dürfte es keine Probleme geben. Ich habe nun gelesen, dass Händler in der Vergangenheit abgemahnt wurden, weil sie in der Widerrufsbelehrung schrieben, man könne "...schriftlich widerrufen (z.B. per E-Mail, Fax, Brief)..." und dann wurde keine Faxnummer angegeben. Trotzdem sehe ich immer wieder diesen Text aus der Musterwiderrufsbelehrung ohne die Nennung einer Faxnummer im Impressum. Ist dies inzwischen kein Abmahngrund mehr? Ich habe kein Fax-Gerät. Sollte ich daher einfach diesen Widerrufsweg gar nicht erst erwähnen? Oder muss der drin sein?

Antwort

Die gesetzlich vorgesehene Widerrufsbelehrung dürfen Sie auf keinen Fall ändern. Im Rahmen der Widerrufsbelehrung müssen Sie Ihren Namen sowie Ihre Anschrift einfügen, an die der Kunde seine Widerrufsbelehrung senden kann. Eine Telefaxnummer können Sie angeben, müssen es aber nicht.

Quelle:
Christian Heermeyer
Rechtsanwalt
Dr. Rudel, Schäfer & Partner
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
August 2013

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