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Bargeld-Zahlung: Höchstbeträge gegenüber Kunden festlegen?

Frage

Ich will in meinem Ladengeschäft den Kunden u.a. die Zahlung mit Bargeld anbieten. Ist es möglich, dass ich in meinen Geschäftsbedingungen per Aushang Höchstbeträge für Münzen (bspw. max. fünf Euro) oder Scheine festlege, die ich in Zahlung nehme? Kann ich bspw. die Zahlung mit Euro-Scheinen größer/gleich 100 Euro ausschließen?

Antwort

Ja, Sie können durch einen deutlichen Aushang zumutbare Grenzen für Münzgeld und die Annahme von Scheinen aufzeigen. Es handelt sich damit dann um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Scheine größer als 100 Euro, also ab 200 Euro nicht anzunehmen, ist verbreitet. Bei den Münzen ist es so, dass es eher die Anzahl der Münzen ist. Wenn also ein Kunde mit vier 2-Euro-Münzen Ware für 8 Euro kaufen möchte, wollen Sie ihm das sicher nicht verwehren. Sie könnten somit z.B. die Grenze bei mehr als 20 Einzelmünzen, gleichgültig in welcher Höhe, setzen. Ich würde Ihnen empfehlen, dies als Bitte zu formulieren: "Bitte bezahlen Sie möglichst passend. Wir bitten dabei um Verständnis, dass wir bei Ihrer Zahlung nur Scheine bis einschließlich der Höhe von EUR 100,00 annehmen können und/oder nach Möglichkeit bei der Bezahlung nicht mehr als 20 Münzen pro Einkauf annehmen möchten."

Quelle:
Dr. Babette Gäbhard
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
September 2014

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